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LTW in NRW - Konfessionsfreie im WDR Rundfunkrat?

Prüfstein 5

Im WDR-Rundfunkrat sollten weltliche, humanistische Menschen genauso repräsentiert sein wie religiöse. Eine entsprechende Vertretung in den letzten fünf Jahren ist leider ausgelaufen. Wie wollen Sie dieser immer größer werdenden Gruppe im Gehör im Rundfunkrat verschaffen?

SPD

Wir wollen, dass im WDR-Rundfunkrat eine gesellschaftliche Breite der Interessen vertreten ist, und Gruppen berücksichtigen, die bislang nicht oder nicht mehr vertreten sind. 2021 haben wir einen Änderungsantrag zum WDR-Gesetz (Drs. 17/13558) vorgelegt, der u.a. vorsah ein Mitglied aus dem IBKA Landesverband NRW, Humanistischer Verband NRW K.d.ö.R., Giordano-Bruno-Stiftung in den Rundfunkrat zu entsenden. Dieser wurde abgelehnt. Wir werden uns auch in Zukunft für eine breitere Interessenvertretung einsetzen.

 

CDU

Die Mitglieder des WDR-Rundfunkrats repräsentieren die Menschen in NRW. Dreizehn Mitglieder werden laut §15 Abs. 2 WDR-Gesetz vom Landtag NRW entsandt. Hiervon wird je ein Mitglied durch jede Fraktion benannt. Weitere 38 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen - sowohl religiöse als auch nicht-religiöse - werden laut §15 Abs. 3 WDR-Gesetz von ebenjenen entsandt. Fünf Mitglieder werden durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach den Absätzen 2 und 3 bestimmten entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in NRW widerspiegeln. Verbände und sonstige nicht öffentlich-rechtliche Organisationen, die nicht bereits nach Absatz 3 entsendeberechtigt sind, können sich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit des Rundfunkrats für die jeweils nachfolgende Amtszeit beim Landtag um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Der Landtag beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit, welchen der gesellschaftlich relevanten Gruppen für die neue Amtsperiode des Rundfunkrats ein Sitz zusteht.

Bündnis90 Die Grünen

Das WDR-Gesetz wurde von der schwarz-gelben Koalition so verändert, dass die Beteiligung von Konfessionslosen nicht mehr gegeben ist. Die gesetzliche Grundlage muss wieder hergestellt werden.

FDP

Wir wollen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben und deswegen u. a. das WDR-Gesetz novellieren. Dazu soll der WDR-Rundfunkrat von derzeit 55 auf 40 Mitglieder reduziert werden. Generell halten wir bei Gremien wie beispielsweise Rundfunkräten, die in ihrer Zusammensetzung gesellschaftliche Gruppen abbilden sollen, eine ausreichend pluralistische Besetzung für notwendig. Die Besetzung der Gremien muss dabei jedoch vor allem nachvollziehbar definierbare Größenkriterien von gesellschaftlichen Interessengruppen wie beispielsweise Mitgliederzahlen berücksichtigen. Auch die weltanschaulich neutrale Haltung des Staates sollte sich in den entsprechenden Gremien widerspiegeln.

Die Linke

Die Debatte, wer überhaupt wen im Rundfunkrat repräsentiert, muss auf der Grundlage der Bevölkerungsdaten neu geführt werden. Das dürfte zur Verringerung der christlich gebundenen Repräsentanz führen und andere Verteilung nach sich ziehen. Dafür setzt sich DIE LINKE.NRW ein.