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  • Schränkt das Berliner Neutralitätsgesetz das Recht auf Selbstbestimmung und die individuelle Religionsfreiheit unzulässig ein?
    Foto: Konstantin BörnerSchränkt das Berliner Neutralitätsgesetz das Recht auf Selbstbestimmung und die individuelle Religionsfreiheit unzulässig ein?

Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg überrascht über Urteil zum Berliner Neutralitätsgesetz

Berlin, 28. August 2020. Katrin Raczynski, Vorstandsvorsitzende im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg, kommentiert die Entscheidung wie folgt:

"Das ist ein harter Schlag gegen unser Berliner Neutralitätsgesetz, das durch widersprüchliche Urteile in der Vergangenheit bereits in Frage gestellt worden war. Das heutige Urteil bestätigt uns in unserer Auffassung, dass das Berliner Neutralitätsgesetz dringlichst auf seine Verfassungskonformität überprüft werden muss. Erst dann kann ermessen werden, ob das Gesetz angepasst werden muss, um weiterhin eine weltanschaulich neutrale Schulbildung garantieren zu können. Dies ist notwendig, denn an öffentlichen Schule haben wir es immer mit Machtgefällen zwischen Autoritäten und Schüler_innen zu tun. Wir sind deswegen der Meinung, dass auch Lehrer_innen zwingend neutral in Bezug auf Weltanschauungen sein müssen, um zu einer freien Persönlichkeitsentwicklung und offenen Gesellschaftsbildung beizutragen. Religiöse Symbole jeder Art spielen hier eine entscheidende Rolle, denn sie konterkarieren den Versuch, weltanschaulich neutral aufzutreten."

Die säkularen Arbeitsgruppen der Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE in Berlin sind ebenfalls enttäuscht über das Urteil.

Der Lehrerin in Berlin war der Quereinstieg in den Schuldienst verweigert worden, weil sie nicht bereit war, ihr Kopftuch während des Unterrichts abzulegen. Die Klage der Lehrerin wurde vom Arbeitsgericht zunächst abgewiesen und die Gültigkeit des Neutralitätsgesetzes bestätigt, im November 2018 sprach ihr das Landesarbeitsgericht Berlin dann jedoch eine Entschädigung zu.

Der Verband hat auf seiner Mitgliederversammlung im Jahr 2018 einen Antrag zum "substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes" beschlossen. Als Anbieter des Humanistischen Lebenskundeunterrichts an Berliner und Brandenburger Schulen spricht er sich deswegen aktiv für den Erhalt des 2005 eingeführten Berliner Neutralitätsgesetzes aus. Er unterstützt außerdem die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz und befürwortet eine Überprüfung des Gesetzes durch die Verfassungsgerichte, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen.

Über den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg

Als Weltanschauungsgemeinschaft vertritt der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR die Interessen religionsfreier Menschen und setzt sich für eine menschlichere Gesellschaft ein. Er unterstützt den Staat bei der Bildung und Erhaltung eines Wertekanons, indem er friedens-, rechts- und wertefördernd auftritt. In seinen Einrichtungen und Projekten bietet er Unterstützung unabhängig von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Weltanschauung.

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Dominik Drießen
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