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Regelbedarfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in 2022 um 3,- € gestiegen

Die Regelbedarfe in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Jahr 2022 auf 449,- € für Alleinstehende und auf 404,- € für Partner gestiegen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf Leistungen der Grundsicherung oder beraten Sie zu weiteren Sozialleistungsansprüchen.