Aktuell auf humanistisch.de

Regelbedarfe für 2021 verabschiedet

Ab dem 01.01.2021 gelten dann folgende Änderungen: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.