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Testpflicht und Test-to-stay entfällt ab 08.05.

Liebe Eltern,

die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass ab dem 8. Mai 2022 die

"... bislang bestehende allgemeine regelmäßige Testpflicht in Kindertageseinrichtungen entfällt. Mit dem Wegfall der Testpflicht entfällt zugleich der Test-to-stay-Ansatz."

Die Senatsverwaltung weist zudem nochmal darauf hin,

"...dass symptomatische bzw. kranke Kinder, auch jenseits der Pandemie, die Kita grundsätzlich nicht besuchen sollen. Dies betrifft in der Regel auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen sollen, ist den Einrichtungen von den Eltern eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis vorzulegen bzw. ein anlassbezogener Test vor Ort durchzuführen."

Beachten Sie dazu auch die aktuelle Elterninformation der Senatsverwaltung dazu unten.

Bis dahin gilt weiterhin:

TESTPFLICHT

mit Einführung der Lollitests wurde in Berlin die Testpflicht in Kita eingeführt. Ohne Testung und negatives Ergebnis ist eine Betreuung nicht mehr möglich:

  • Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, die anderen beiden Testtage werden durch Ihre Kita bestimmt.
  • Sie erhalten über Ihre Kita die hierfür benötigten Tests. Es handelt sich dabei um qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung, welche für Kleinkinder gut geeignet sind.
  • Die Testungen sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kita kann aber auch bestimmen, dass stets oder an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.
  • Soweit die Testung zu Hause erfolgt, ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Ein Muster hierzu erhalten Sie von Ihrer Kita, resp. können Sie sich unten selbst runterladen und ausdrucken.
  • Die entsprechenden Formulare müssen Sie in der Kita vorzeigen. Sie können sie anschließend wieder mitnehmen und für weitere Testbestätigungen nutzen.
  • Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt in den Kindertageseinrichtungen für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts-und Teilnahmeverbot.

Und hier noch ein Anleitungsvideo zu den Lolliselbsttests:

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Es gilt für Kontaktpersonen in Kita und Test-to-Stay als Regelverfahren:

"Ab dem 7. Februar 2022 wird in den Berliner Kindertagesstätten ergänzend das so genannte "Test-to-Stay"-Verfahren ("Testen und in der Kita bleiben") als Regelverfahren eingeführt. Kinder und Beschäftigte, die Kontaktperson zu einer Person mit positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest innerhalb der Kita sind, können weiter die Kita besuchen, wenn sie symptomfrei sind und an den fünf folgenden Kalendertagen negativ getestet werden. Diese Regelung gilt auch für geimpfte und genesene Kinder und Beschäftigte. Die Tests für Kinder sollen wie bisher zuhause von den Eltern durchgeführt werden. Sofern ein Kind positiv getestet wird, muss es sich in Quarantäne begeben und einer Nachtestung unterziehen.

Eltern können aber auch entscheiden, ihr Kind nicht in die Einrichtung zu bringen, wenn es engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person (in der Kita) hatte. Für solche Fälle wird die Quarantäne wie bisher vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen und bescheinigt. Die Kita meldet das Kind schriftlich dem Gesundheitsamt, das stellt die Quarantänebescheinigung aus. Informieren Sie daher unbedingt Ihre Kita über Ihre Entscheidung. Die Quarantänedauer entspricht der Zeit des "Test-to-Stay"-Verfahrens, also fünf Tage. Vor Rückkehr des Kindes in die Kita ist ein negativer Antigen-Schnelltest bzw. Lollitest (zertifizierte Teststelle) erforderlich."

Sollten Sie sich für die Quarantäne zu Hause entschieden haben, beachten Sie bitte, ihr Kind nach Ablauf der 5 Tage in einem zertifizierten Testzentrum testen zu lassen, mit dem negativen Ergebnis kann ihr Kind wieder in die Kita. Wir bitten auch alle Eltern, die sich für Test-to-Stay entschieden haben, ebenso zu verfahren, und nach Ablauf von 5 Tagen ein zertifiziertes Testzentrum aufzusuchen.

Beachten Sie dazu die entsprechende Elterninformation des Senats sowie die Übersicht zu Test-to-Stay.

Bitte beachten Sie auch, dass ihr zuständiges Gesundheitsamt von diesen Regelungen abweichende Entscheidungen treffen kann.

Herzlichen Dank!

Weitere Informationen der Senatsverwaltung finden Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Kitaleitung.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre Humanistischen Kindertagesstätten

___________
Stand 02.05.2022

Kontakt

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Britta Licht
Leitung der Abteilung Humanistische Kindertagesstätten
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Aylin Lenbet
Bereichsleitung Humanistische Frühpädagogik
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Stefanie Steinmetz
Bereichsleitung Personal
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Lars Glander
Gebäudemanager Humanistische Kindertagesstätten
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Jürgen Mundl
Bereichsleitung Finanzen und stellv. Abteilungsleiter Humanistische Kindertagesstätten

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