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LTW in NRW Staatliche Gedenkkultur auch für religionsfreie Menschen?

Prüfstein 6

Die Trauer- und Gedenkkultur in NRW ist immer noch stark durch religiöse Traditionen geprägt. Werden Sie sich für eine Gleichbehandlung konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger bei staatlichen Gedenkfeiern einsetzen?

SPD

Die SPD setzt sich für die Gleichbehandlung aller Menschen ein. Dies gilt unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit oder auch keiner Religionszugehörigkeit. Für staatliche Gedenkveranstaltung bedeutet das, dass niemand wegen seiner Konfession oder seiner Konfessionslosigkeit besser oder schlechter gestellt werden darf. Gedenkveranstaltungen sollen den Menschen Halt geben und ihnen zeigen, dass sie nicht alleine sind mit ihrer Trauer. Hierfür gilt es religiöse Vertreter nicht von diesen Veranstaltungen auszuschließen, ohne gleichzeitig diejenigen damit auszuschließen, die keiner Religion angehören. Ziel sollte es somit immer sein, dass alle Teilnehmenden an staatlichen Gedenkveranstaltungen sich in diesen Veranstaltungen wiederfinden können. Ein solcher Abwägungsprozess muss für jede einzelne staatliche Gedenkveranstaltung erfolgen und kann nicht allgemeingültig vorgegeben werden.

CDU

Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann nicht von oben verordnet werden. Ein starker Staat vertraut auf die Kreativität, Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Menschen.

Unverzichtbar ist das ehrenamtliche Engagement, das von vielen Millionen Menschen in NRW mit Leidenschaft gelebt wird. Wir werden die bewährte Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religionsgemeinschaften, jüdischen und islamischen Gemeinden fortsetzen. Wir setzen und für die grundgesetzlich garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit aller Menschen ein. Religionen sollen in der Öffentlichkeit eine starke Stimme haben. Wir stehen dafür ein, dass der Glaube nicht nur im Privaten stattfinden kann, sondern auch und gerade in der Öffentlichkeit gelebt werden darf. Das gilt insbesondere in den Bereichen der Trauer- und Gedenkkultur sowie der Seelsorge und Krisenberatung.

Für uns ist es selbstverständlich, mit allen gesellschaftlichen Gruppen im Dialog zu stehen und alle relevanten Interessenvertretungen und deren Anliegen zu berücksichtigen, solange sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

Bündnis90 Die Grünen

Ja

FDP

Das Verständnis und die Toleranz gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, Weltanschauungen und Lebensentwürfen ist Basis für unser friedliches Zusammenleben, gleichberechtigt müssen auch nicht-religiöse Überzeugungen berücksichtigt werden.

Der Staat darf aus unserer Sicht keine Definitionshoheit über religiöse Werte in der Gesellschaft beanspruchen. Er darf einzelne religiöse Traditionen nicht privilegieren, ebenso wie er umgekehrt auch nicht eine rein laizistische Haltung privilegieren kann.

Die Linke

In den letzten Jahren hat sich, zumindest in den Fällen mit muslimischen Opfern, eine Veränderung ergeben, denn auch die muslimischen Menschen wurden zuvor kaum berücksichtigt. Dass sich das geändert hat, begrüßt DIE LINKE.NRW, sieht aber nach wie vor, dass konfessionsfreie Bürger:innen immer noch nicht berücksichtigt sind, obwohl ihr Anteil stetig gewachsen ist.

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