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(c) S. Hofschlaeger / pixelio.de
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Sie möchten in der Humanistischen Akademie Deutschland Mitglied werden? Kontaktieren Sie uns einfach unter info@humanistische-akademie-deutschland.de

 

Mitgliedschaft

Die Humanistische Akademie Deutschland (HAD) hat gemäß ihrer Satzung drei Formen der Mitgliedschaft:

Ordentliche Mitglieder
Das sind natürliche Personen (Einzelmitglieder), aber auch
rechtsfähige Vereine und Verbände (Besondere Mitglieder).

Fördernde Mitglieder
Das sind natürliche und juristische Personen, die bereit sind,
die Ziele des Vereins zu unterstützen.

Ehrenmitglieder
Diese Personen werden vom Präsidium ernannt, wenn sie sich
um den Verein besondere Verdienste erworben haben.

Natürliche Personen, die Einzelmitglieder werden möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt und bereit sein, Zweck und Aufgaben des Vereins zu unterstützen und die Satzung anzuerkennen.

Der Aufnahmeantrag muss schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium.

Sie können sofort einen Aufnahmeantrag stellen oder sich unter Kontakt weitere Informationen einholen.

Aufnahmeantrag als PDF

Besondere Mitglieder können Vereine und Verbände des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden, die nach ihrer Satzung mit dem Zweck und den Aufgaben übereinstimmen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Humanistischen Akademie Deutschland (HAD) gehören derzeit zahlreiche Einzelmitglieder und folgende Besondere Mitglieder an:

Humanistischer Verband Deutschlands, Bundesverband, e. V.

Humanistische Akademie Berlin-Brandenburg e. V.

Humanistischer Verband Niedersachsen, KdÖR

Die Humanisten Baden-Württemberg, KdÖR

Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg

Humanistischer Verband NRW, KdÖR

 

Beitragsordnung

Die Humanistische Akademie Deutschland (HAD) hat sich bei ihrer Gründung folgende Beitragsordnung gegeben:

1. Der Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder mindestens 70 €.

2. Der ermäßigte Jahresbeitrag für Einzelmitglieder (Arbeitslose, ALG II -Beziehende, Hartz IV-Beschäftigte) beträgt mindestens 35 €.

3. Für Einzelmitglieder besteht auf formlosen Antrag hin die Möglichkeit einer gänzlichen Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen.

4. Besondere Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens 400 €.

5. Fördermitglieder setzen ihren Jahresbeitrag über einen Grundbeitrag von 35 € hinaus selbst fest.

6. Fördermitglieder, die juristische Personen sind, zahlen einen jährlichen Mindestförderbeitrag von 200 €

7. Neumitglieder, deren Eintritt ab 1. Juli eines Jahres erfolgt, zahlen den halben Jahresbeitrag für das laufende Jahr. Der Beitrag vor dem Eintrittstermin 1. Juli beträgt den vollen Jahresbeitrag.

8. Beiträge sind bis Ende Juni für das laufende Jahr zu entrichten.

Dokumente